AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Hinweis (AGB) für unseren Online-Shop (Highlife Fabrics), gültig für alle Liefergeschäfte des Verkäufers an unsere Kunden. Wir weisen auf folgende Modalitäten des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages über die Lieferung der von Ihnen bestellten Waren hin:
§1 Geltungsbereich:
Für den Kauf unserer Produkte über unseren Internetshop gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Verkaufsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§2 Definitionen:
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Highlife Fabrics in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Vertragspartner ist Highlife Fabrics, Große Bergstraße 154, 22767 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Bruno Elam. An diese Adresse sind auch Reklamationen zu richten.
§3 Vertragabschluss:
(1) Die Angebote von Highlife Fabrics im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller dar, Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Die Darstellung der Produkte im Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
(4) Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Besteller vorher eine Auftragsbestätigung zuging so ist in der Lieferung zugleich die schlüssige Annahme des Angebotes zu sehen. Ist die Annahmefrist gemäß Absatz 4 verstrichen, so gilt die verspätete Annahme als neues Angebot an den Besteller. Durch Auspacken und Verwendung der Sache erklärt der Besteller die Annahme dieses Angebots. Highlife Fabrics verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
§4 Rücktritt:
(1) Highlife Fabrics behält sich bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in der Auktionsbeschreibung das Recht zum Rücktritt vor. Dieses Recht besteht zudem, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Für einen solchen Fall wird dem Käufer das Recht eingeräumt eine Vorauszahlung zu leisten oder eine Sicherheit zu erbringen.
(2) Im Falle eines Teilrücktrittes sind ergänzend zu etwaigen Schadenersatzansprüchen bereits erbrachte Leistungen vertragsgemäß abzurechen und zu bezahlen.
§5 Lieferung:
(1) Grundsätzlich erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
(2) Ist der Besteller Verbraucher geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Lieferung an den Besteller übergeben wurde. Für den Fall, dass der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr auf ihn über, sobald Highlife Fabrics die Lieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(3) Hängt die Liefermöglichkeit davon ab, dass Highlife Fabrics selbst durch einen Vorlieferanten rechtzeitig beliefert wird und scheitert die Belieferung aus Gründen, die Highlife Fabrics nicht zu vertreten hat, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Besteller steht ein Recht auf Schadensersatz dann nicht zu. Der Besteller wird unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
(4) Entsprechendes gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und Highlife Fabrics dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen z.B.: Feuer, Überschwemmung, Streik etc., die nicht dem Risiko von Highlife Fabrics zuzurechnen sind. Der Besteller wird in den genannten Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
Preise, Versandkosten:
(1) Alle Preise beinhalten jeweils die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die jeweiligen Versandkosten trägt der Besteller und werden gesondert ausgewiesen.
§6 Zahlung, Verzug:
(1) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort fällig und kann mithilfe den von Highlife Fabrics angebotenen Zahlungsmethoden beglichen werden.
(2) Während der Käufer sich im Zahlungsverzug befindet, hat er jede Fahrlässigkeit zu vertreten und haftet auch für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung der Leistung, es sei denn der Schaden wäre auch bei rechtszeitiger Zahlung eingetreten.
(3) Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens wird durch diese Regelung nicht ausgeschlossen. Insbesondere behält sich Highlife Fabrics vor, durch Rückbuchungen von Dritten berechnete Gebühren zzgl. einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vom Käufer ersetzt zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Highlife Fabrics. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht:
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Highlife Fabrics unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§8 Gewährleistung:
(1) Ist die bestellte Ware bei Gefahrübergang mit einem Mangel behaftet und eignet sie sich dadurch nicht mehr für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, hat der Besteller innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zunächst das Recht, zwischen Beseitigung des Mangels durch Reparatur/Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Ware zu wählen.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, was im Regelfall nach einem erfolglosen zweiten Versuch der Fall ist, ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Wenn der Besteller SHighlife Fabrics erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, kann er gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangen.
(3) Wenn der Besteller als Verbraucher gekauft hat, verjähren seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Falle von Mängeln beim Kauf neuer Sachen innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrenübergang.
(4) Wenn der Besteller Unternehmer ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Highlife Fabrics gelieferten Ware beim Kunden. Beim Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
§9 Farbabweichung:
Für Farbabweichungen zwischen den Fotos im Internet und der gelieferten Ware übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Handelsübliche Farbabweichungen und Abweichungen in der Struktur der Ware zwischen geliefertem Muster und gelieferter Ware beziehungsweise zwischen einzelnen Lieferungen sind unvermeidbar und begründen keinen Mangel.
§10 Haftung:
(1) Der Verkäufer haftet unbegrenzt entsprechend zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Highlife Fabrics nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechtsdes Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstandanzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
Zuletzt geändert: 27.04.2021